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		Sachverständiger, 
		Gutachter, Gutachten, Berichte, Beratung, Privatgutachten, Versicherung, 
		Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Technische 
		Abnahme, EnEV, Fitz, Zdrallek, Vortrag, Seminare, Wertermittlung, 
		Beratende Ingenieure, Baucontrolling, baubegleitende Qualitätskontrolle, 
		Baucontroller, Schaden, Schäden, Mängel, DIN-Vorschriften, 
		anerkannte Regeln der Technik, Terminüberwachung, Kostenkontrolle, 
		Beweisverfahren, Gewährleistung, außergerichtliche Beweissicherung, 
		Energieausweise, Energiepass, Energieberater, Energieberatung, 
		Energiekonzepte, Technische Gebäudeausrüstung, 
		Versorgungstechnik, Energieeffizienz, Ingenieure, Planungsbüro, 
		Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung, 
		Bauüberwachung, Energieeinsparung, Fachingenieure, Haustechnik, Bürogebäude, 
		Wohnungsbau, Hotels, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus, 
		Altenwohnheime, Kindergarten 
		
		
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		unabhängige Sachverständige und Gutachter 
		
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		Um diese Ziele zu erreichen, ist es 
		unabdingbar schon im Anfangsstadium der Planung ein schlüssiges 
		Brandschutzkonzept für den Hochbau und die Technik zu stellen. Der 
		Einsatz von optimaler Technik kann teure bauliche Maßnahmen kompensieren 
		und/oder kostenträchtige Doppelabsicherungen vermeiden.  | 
		
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		Wir 
		stellen uns als kompetenter Partner für die Erstellung sämtlicher 
		Planungen hinsichtlicht des vorbeugenden Brandschutzes vor. 
		Wenn wir die Technische Gebäudeausrüstung für Sie projektieren bieten 
		sich besondere Synergieeffekte.  
		Der Verantwortliche im Unternehmen ist nach den Gesetzen und Richtlinien 
		(Bauordnungen der Länder, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, 
		usw.) gehalten entsprechende Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu 
		stellen bzw. vorzuhalten.  
		Für Sie und Ihr Unternehmen stellt der vorbeugende Brandschutz u. a. 
		Existenzsicherung und Personenschutz dar.   | 
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		Unser Ziel ist es, vorschriftenkonforme Pläne und Konzepte für Sie 
		wirtschaftlich zu erstellen.
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		Im 
		einzelnen werden je nach Liegenschaft und Nutzung folgende Unterlagen im 
		Genehmigungsverfahren gefordert:  | 
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		Feuerwehrpläne nach DIN 14095 | 
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		Brandschutzordnung nach DIN 14096 | 
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		Fluchtweg und Rettungspläne Arbeitsstättenverordnung §55 und BGV A8 | 
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		Feuerwehr Laufkarten nach DIN 14675  | 
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		Bestandsaufnahme oder Verwendung Ihrer Baupläne | 
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		Aufnahme aller relevanten technischen Einrichtungen des Gebäudes | 
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		Abstimmung mit den zuständigen Behörden | 
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		Fertigung aller Unterlagen in genehmigungsfähiger Qualität | 
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		Übergabe der notwendigen Exemplare bei der zuständigen Behörde | 
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		Betreuung bis zur Genehmigung durch die Behörde | 
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		Jährliche Überprüfung und Aktualisierung der Planunterlagen gemäß 
		behördlicher Forderungen | 
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