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Sachverständige,
Sachverständiger, Gutachter, Gutachten, Berichte, Beratung,
Privatgutachten, Versicherungen, Versicherungsgutachten,
Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Technische Abnahme, EnEV, Fitz,
Zdrallek, Vortrag, Seminare, Wertermittlung, Beratende Ingenieure,
Baucontrolling, baubegleitende Qualitätskontrolle, Baucontroller,
Schaden, Schäden, Mängel, DIN-Vorschriften, anerkannte Regeln
der Technik, Terminüberwachung, Kostenkontrolle, Beweisverfahren,
Gewährleistung, außergerichtliche Beweissicherung, Energieausweise,
Energiepass, Energieberater, Energieberatung, Energiekonzepte,
Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik,
Energieeffizienz, Ingenieure, Planungsbüro, Wirtschaftlichkeit,
Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung, Bauüberwachung,
Energieeinsparung, Fachingenieure, Haustechnik, Bürogebäude,
Wohnungsbau, Hotels, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus,
Altenwohnheime, Kindergarten
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unabhängige Sachverständige und Gutachter
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Baubegleitende Qualitätskontrolle
(Baucontrolling)
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Die
baubegleitende Qualitätssicherung (Baucontrolling) stellt ein
wesentliches Mittel dar, die zunehmenden Planungs-, Ausführungs- und
Materialmängel bei Bauvorhaben einzugrenzen.
Der
Baucontroller kann jedoch eine örtliche Bauleitung nicht ersetzen,
sondern nur die ohnehin vom örtlichen Bauleiter zu erbringenden
Qualitätskontrollen der Arbeiten unterstützen. Die bei der
Sachverständigentätigkeit bei vielfältigen Schadenfällen gewonnenen
Erfahrungen ermöglichen es, auf die häufigen Mangel- und Schadenpunkte
gesondert zu achten |
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Die bei
dem Baucontrolling möglichen Tätigkeitsfelder können überschlägig
gegliedert werden in: |
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Prüfung der Übereinstimmung des Projekts mit der Baubeschreibung und der
Ausführungsplanung |
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Prüfung der
Ausführungsplanung auf Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung
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Bautenstandfeststellung im Rahmen der Finanzierung |
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Erfassung von Mängeln, Abweichungen von DIN-Vorschriften und den
Allgemeinen anerkannten Regeln der Bautechnik |
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Terminüberwachung |
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Bauabnahmen |
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Kostenkontrollen |
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den jeweiligen Einzelfall sind die vertraglichen Inhalte auf das Ziel
des Baucontrollings abzustellen. |
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